Einmalzahlung an Witwe des Arbeitnehmers ist tarifbegünstigt
FG München vom 25.3.2015, 1 K 2723/13, EFG 2015, 1200, rkr.
Inhalt
Stirbt ein Arbeitnehmer und hat der Ehegatte Anspruch auf das Versorgungskonto, das über Jahre im Rahmen der BAV angespart wurde, unterliegt die Einmalauszahlung an die Witwe/den Witwer der ermäßigten Tarifierung.