Finanzgerichts-Info

Einmalzahlung an Witwe des Arbeitnehmers ist tarifbegünstigt

FG München vom 25.3.2015, 1 K 2723/13, EFG 2015, 1200, rkr.
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Stirbt ein Arbeitnehmer und hat der Ehegatte Anspruch auf das Versorgungskonto, das über Jahre im Rahmen der BAV angespart wurde, unterliegt die Einmalauszahlung an die Witwe/den Witwer der ermäßigten Tarifierung.