Einnahmen-Überschussrechnung: Zeitliche Erfassung von Gutscheinen
BFH vom 28.11.2023, X R 3/22; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 13.04.2021, 12 K 93/18, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat für die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) entschieden, dass eine Einnahme nicht bereits mit Gutscheinübergabe, sondern erst in dem Zeitpunkt „zufließt“, in dem der Dritte (Gutscheinaussteller) die Zahlung an den Steuerpflichtigen leistet. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Betriebseinnahme erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Gutscheinaussteller dem Gutscheineinlöser den Differenzbetrag auf dessen Bankkonto überweist (Buchungstag).