Gesetzesänderungen

Einschränkung der Anbieter-Mitteilung

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266
Inhalt

Sowohl der Verminderungsbetrag als auch der Auflösungsbetrag sind nicht mehr mitzuteilen. Die Mitteilungsverpflichtung beschränkt sich nunmehr auf die im Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen

- aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen 

- nicht auf geförderten/begünstigten Beiträgen beruhend

   sowie 

- ausgezahltes gefördertes Vorsorgevermögen nach Abzug der Zulagen.