Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266
Inhalt
Sowohl der Verminderungsbetrag als auch der Auflösungsbetrag sind nicht mehr mitzuteilen. Die Mitteilungsverpflichtung beschränkt sich nunmehr auf die im Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen
- aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen
- nicht auf geförderten/begünstigten Beiträgen beruhend
sowie
- ausgezahltes gefördertes Vorsorgevermögen nach Abzug der Zulagen.