Rechtsprechungs-Info

Einzelwirtschaftsgutübertragung: Teleologische Reduktion des rückwirkenden Teilwertansatzes

BFH vom 18.08.2021, XI R 43/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 24.06.2020, 13 K 3029/18 F, EFG 2020, 1503, rkr.
Inhalt

Ein rückwirkender gewinnerhöhender Ansatz von Teilwerten bei der Ausgliederung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten wegen seinem sog. Sperrfristverstoß ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten Wirtschaftsgütern führt. Hierdurch wird die Doppelbesteuerung von stillen Reserven vermieden.