Elektronische Aufzeichnungssysteme: Beginn der Mitteilungsverpflichtung ab dem 01.01.2025
BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass das Mitteilungsverfahren zur Verfügung steht. Nutzer von elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen somit die gesetzlich angeordnete Mitteilungsverpflichtung erfüllen.