Entschädigungszahlung: Steuerpflichtige Vergleichszahlung bei Kündigung durch die Bausparkasse
OFD-NRW vom 22.11.2017, Kurzinformation ESt Nr. 34/2017; Herold in „Wem die Bausparkasse den Vertrag kündigt, der darf die Entschädigung auch versteuern“, PFB 2018, 31
Inhalt
Eine Vergleichszahlung einer Bausparkasse aufgrund Vertragskündigung ist eine steuerpflichtige Entschädigung für sonstige Kapitalforderungen.