Gesetzesänderungen

Entstehung der „14c-Umsatzsteuer“ bei Ausstellung der Rechnung

Steueränderungsgesetz 2015, BGBl. I 2015, 1834
Inhalt

Die „14c-Umsatzsteuer“ für einen „unrichtigen“ oder „unberechtigten“ Steuerausweis entsteht mit Ausstellung der Rechnung.