Finanzgerichts-Info

Entstehung eines Auflösungsverlustes bei nachträglichen Anschaffungskosten durch Bürgschaftsinanspruchnahme

BFH vom 2.12.2014, IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666
Inhalt

Wird die Bürgschaftsinanspruchnahme durch einen Vergleich mit der Bank abgeschlossen, kann der Auflösungsverlust (erst) im Vergleichsjahr steuerrechtlich geltend gemacht werden.

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