Rechtsprechungs-Info

Erbauseinandersetzung: Zeitlich unabhängige Erhöhung des begünstigten Vermögens

BFH vom 23.6.2015, II R 39/13, BFH/NV 2015, 1511
Inhalt

Erwirbt ein Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses das Alleineigentum an einem Familienheim oder an einer Wohnzweckvermietungsimmobilie, erhöht sich sein begünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die Vereinbarung über diese Erbauseinandersetzung zeitnah, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.