Erbauseinandersetzung: Zeitlich unabhängige Erhöhung des begünstigten Vermögens
BFH vom 23.6.2015, II R 39/13, BFH/NV 2015, 1511
Inhalt
Erwirbt ein Miterbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses das Alleineigentum an einem Familienheim oder an einer Wohnzweckvermietungsimmobilie, erhöht sich sein begünstigtes Vermögen unabhängig davon, ob die Vereinbarung über diese Erbauseinandersetzung zeitnah, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.