Erbengemeinschaft / GbR: Ablehnung eines identitätswahrenden Formwechsels
BFH vom 19.01.2023, IV R 5/19, BStBl. II 2023, 649; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 18.12.2018, 8 K 3086/16, nrkr.
Inhalt
Der BFH erläutert, dass ein identitätswahrender Formwechsel einer Erbengemeinschaft in eine GbR nicht nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) möglich ist. Es erfolgt eine Einzelrechtsnachfolge. Nach Vermögensüberführung in eine „andere Personengesellschaft“ vereinigt die ehemalige Erbengemeinschaft aufgrund der Abfärbetheorie ausschließlich Betriebsvermögen.