Rechtsprechungs-Info

Erbschaftsteuerbefreites Familienheim: Familienheim im Fall der Renovierung

BFH vom 28.5.2019, II R 37/16, BStBl. II 2019, 678; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 28.9.2016, 3 K 3793/15 Erb, EFG 2016, 2079, nrkr.
Inhalt

Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bedeutet, dass der Erbe ohne schuldhaftes Zögern, d. h. innerhalb einer angemessenen Zeit – regelmäßig einem Zeitraum von sechs Monaten – nach dem Erbfall die Selbstnutzung beginnt.