Ermäßigter Steuersatz: Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat die Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) auf die Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene ausgeweitet.