Finanzgerichts-Info

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest

BFH vom 5.11.2014, XI R 42/12, BFH/NV 2015, 294
Inhalt

Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte „Schaustellungen, Musikaufführungen und unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten“ verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.