Rechtsprechungs-Info

Erstausbildung als Studium außerhalb eines Dienstverhältnisses kein Betriebsausgabenabzug

BFH vom 5.11.2013, VIII R 22/12, BStBl. II 2014, 165
Inhalt

Die Aufwendungen für ein Studium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das außerhalb eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird, sind Kosten der privaten Lebensführung. Ein (vorweggenommener) Betriebsausgabenabzug ist abzulehnen.