Erste Tätigkeitsstätte: Ablehnung bei Rettungssanitätern bei rollierendem Wechsel der Dienststelle
BFH vom 08.02.2024, VI B 46/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 25.07.2023, 11 K 11130/21
Inhalt
Der BFH hat klargestellt: „Ordnet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einem Versorgungsbereich zu, innerhalb dessen er dauerhaft und grundsätzlich, aber rollierend auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt wird, kommt eine dauerhafte Zuordnung zu einer bestimmten Rettungswache nicht in Betracht (Rettungssanitäter).“