Erste Tätigkeitsstätte: Anwesenheit eines Müllwerkers auf dem Bauhof
BFH vom 02.09.2021, VI R 25/19; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 23.05.2019, 4 K 4259/17, EFG 2019, 1442, nrkr.
Inhalt
Der Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers, wenn er dort lediglich geringfügige Tätigkeiten ausübt. Dieses muss sich in der Aufenthaltsdauer des Arbeitnehmers in seiner täglichen Arbeitszeit wiederfinden.