Rechtsprechungs-Info

Erste Tätigkeitsstätte: Mitarbeiterin des allgemeinen Ordnungsdienstes mit Indoor- und Outdoor-Tätigkeiten

BFH vom 12.07.2021, VI R 9/19; Rechtsprechungsbestätigung: FG Berlin-Brandenburg vom 24.01.2019, 4 K 4165/17, n. v.
Inhalt

Tätigkeiten in der Dienststelle neben einer Außendiensttätigkeit führen zur ersten Tätigkeitsstätte, wenn sie einen inhaltlich ergänzenden Bezug zur Außendiensttätigkeit aufweisen.