Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbeertragskürzung: Ablehnung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

BFH vom 11.4.2019, III R 36/15, BStBl. II 2019, 705; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 29.4.2015, 13 K 2407/11, EFG 2015, 552, rkr.
Inhalt

Die erweiterte Gewerbeertragskürzung ist abzulehnen, wenn eine grundbesitzende verwaltende Gesellschaft neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände – beispielsweise Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Buffetanlagen – mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind.