Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Ablehnung einer teleologischen Reduktion bei Mitunternehmer-Kapitalkontenverzinsung

BFH vom 09.03.2023, IV R 25/20, BStBl. II 2023, 836; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 03.09.2020, 9 K 3300/18 G, F, EFG 2020, 1692, rkr.

Inhalt

Der BFH hat diese offene Anwenderfrage beantwortet: Der Kürzungsausschluss  ist auch dann anzuwenden, wenn der Sondervergütung beziehende Mitunternehmer/Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt.