Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Weitere Ablehnungsfälle bei Betriebsaufspaltung
BFH vom 25.02.2026, IV B 31/25; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 27.06.2025, 12 K 1075/22 G, F, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass eine kürzungsschädliche Betriebsaufspaltung auch vorliegt, wenn die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft eine (funktional) wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebsgesellschaft diese ausschließlich für Leistungen gegenüber der Besitzgesellschaft verwendet. Auf die „Richtung der Leistung“ der Betriebsgesellschaft kommt es nicht an.