Rechtsprechungs-Info

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Anwendungsablehnung bei Verpachtung an teilweise personenidentische gewerblich tätige GbR

BFH vom 01.06.2022, III R 3/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 17.12.2020, 5 K 631/20 G, F, EFG 2021, 389, rkr.
Inhalt

Bei der Nutzung des Grundstücks bzw. eines Grundstücksteils durch eine Personengesellschaft kann der Ausschlusstatbestand „Gesellschafternutzung“ bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung schon dann greifen, wenn nur ein Gesellschafter der Personengesellschaft zugleich Gesellschafter des überlassenen Grundstücksunternehmens – hier: GmbH – ist. Halten mehrere Gesellschafter jeweils nur eine geringe – hier: unter 1 % liegende – Beteiligung an der pachtenden Personengesellschaft und unterliegen sie bei dieser der persönlichen Haftung, ist die Anwendung des Ausschlusstatbestandes „Gesellschafternutzung“ von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung rechtmäßig.