Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Gemischt genutzte Gebäude sind keine Wohnungsbauten
BFH vom 15.04.2021, IV R 32/18, BStBl. II 2021, 624; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 19.09.2018, 10 K 174/16, NWB TAAAH-03130, rkr.
Inhalt
Bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung hat der BFH nunmehr klargestellt, dass unter Wohnungsbauten nur die Gebäude zu subsummieren sind, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.