Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266
Inhalt
Die Inlandsdefinition wird um den der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteil an der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erweitert, soweit dort Energieerzeugungsanlagen errichtet oder betrieben werden, die erneuerbare Energien nutzen.