Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266
Inhalt
Die Versicherungsleistung, die erst bei Eintritt des Versicherungsfalls ausbezahlt wird, ist im Fall des entgeltlichen Erwerbs von Ansprüchen aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Vertrag steuerpflichtig.