Finanzgerichts-Info

Essenmarken bei längerfristiger Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte

BMF-Schreiben vom 9.1.2015, IV C 5 – S 2334/08/10006
Inhalt

Die Finanzverwaltung stellt Arbeitnehmer auf längerfristiger Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte den Arbeitnehmern an der ersten Tätigkeitsstätte gleich.