Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
BFH vom 22.10.2014, X R 13/13, BStBl. II 2015, 273
Inhalt
Betriebsstätte ist einem im Wege eines Dienstvertrags tätigen Unternehmer, der nicht über eine eigene Betriebsstätte verfügt, der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden. Also auch der Betrieb des einzigen Auftraggebers.