Festsetzungsverjährung: Lauf der Festsetzungsfrist bei Erbeinsetzung
BFH vom 27.04.2022, II R 17/20; Rechtsprechungsaufhebung: Sächsisches FG vom 12.12.2019, 6 K 358/19, EFG 2021, 4, nrkr.
Inhalt
Ein durch letztwillige Verfügung eingesetzter Erbe erlangt Kenntnis von dem Erwerb, wenn er (i) zuverlässig erfahren und somit (ii) Gewissheit erlangt hat, dass der Erblasser ihn durch eine wirksame letztwillige Verfügung zum Erben eingesetzt hat.