Sächsisches FG vom 07.12.2020, 2 K 323 /20, nrkr; Revision: BFH Az. VI B 94/20
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Immer wieder lehnen Finanzverwaltungen die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung ab. Nun veröffentlicht das Sächsische FG sein Ergebnis: Kosten für ein Hausnotrufsystem sind steuerlich als Steuerermäßigung „haushaltsnahe Dienstleistung“ absetzbar.