FG: Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Niedersächsisches FG vom 15.5.2013, 9 K 238/12, EFG 2013, 1337, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 31/13
Inhalt
Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen nach dem angemessenen Betrag abzüglich einer zumutbaren Eigenbelastung abziehbar, wenn ein Prozess nicht mutwillig geführt wird und nicht aussichtslos ist.