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FG: Betrieb von Weihnachtsmarktständen schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

§ 9 Nr. 1 Satz 2 f. GewStG; FG Münster vom 21.01.2020, 6 K 1384/18 F, DStRE 2020, 1489, nrkr.; Revision: BFH Az. IV R 6/20
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Alle Jahre wieder erhellen Kerzen oder Elektrolichter an den Weihnachtsbäumen in unseren Wohnzimmern unsere Wohnungen in festlichem Licht an Weihnachten. Wie gerne schlendern wir dazu noch über einen Weihnachtsmarkt, genießen die Kälte, den Duft und ggf. auch den Glühwein. Nun können wir diese schönen Dinge schätzen, nachdem wir erstmalig erlebt haben, wie es ist, einen Weihnachtsmarkt nicht erleben zu dürfen. Aber der Betrieb von Weihnachtsmarktständen brachte jetzt eine unangenehme gewerbesteuerrechtliche Folge mit sich. Der Betrieb von Weihnachtsmarktständen war schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung.