FG: Leistungen (Vermietung von Asylantenheimen) an die öffentliche Hand umsatzsteuerpflichtig
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Das Finanzgericht Düsseldorf hat die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, die stark ins Wanken geraten war, nach der EuGH-Rechtsprechung „Stadion Amsterdam“ „eine einheitliche Leistung ist einheitlich zu tarifieren“, bestätigt (FG Düsseldorf vom 9.11.2018, 1 K 3578/15 U).