Finanzverwaltungs-Info

Finanzamtliche Billigkeitsmaßnahme: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine

BMF-Schreiben vom 31.03.2022, IV C 2 – S 1900/22/10045
Inhalt

Die Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine führt zur Anwendung einer finanzamtlichen Billigkeitsmaßnahme.