Rechtsprechungs-Info

Forderungsverzicht gegen Besserungsschein: Keine freigebige Zuwendung im Besserungsfall

BFH vom 30.1.2013, II R 6/12, DStR 2013, 649
Inhalt

Wurde der Besserungsschein erworben (1 €) und tritt später der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung.