BFH vom 10.07.2024, IV R 8/22; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 25.02.2022, 7 K 11215/18, EFG 2023, 440, rkr.
Inhalt
Der BFH hat klargestellt, dass der erforderliche Buchwertantrag des Umwandlungssteuergesetzes in der notariellen Urkunde über die Umwandlung gestellt werden kann, wenn der Notar dem zuständigen Finanzamt eine beglaubigte Abschrift übersendet.