Rechtsprechungs-Info

Freiberufler: Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben

BFH vom 14.7.2020, VIII R 28/17, BStBl. II 2021, 14; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2016, 4 K 1218/14, EFG 2017, 1876, nrkr.
Inhalt

Zu den Betriebsausgaben eines Freiberuflers können auch Sponsoringaufwendungen zählen, die zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen anzusiedeln sind, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will.