Rechtsprechungs-Info

Fristberechnung

BFH vom 01.09.2022, VI R 8/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 24.02.2022, 6 K 1946/21 E, rkr.

Inhalt

Der Umstand, dass der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei der Bemessung der Monatsfrist „nicht mitgerechnet“ wird, bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert.