Rechtsprechungs-Info

Fristberechnung: Keine Gleichstellung des 31.12. mit einem gesetzlichen Feiertag

BFH vom 20.3.2018, III B 135/17, BFH/NV 2018, 705; Rechtsprechungsbestätigung: FG Sachsen-Anhalt vom 28.9.2017, 1 K 118/14, rkr.
Inhalt

Der 31. Dezember ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen.

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