Finanzgerichts-Info

Fristgerechte Verlustfeststellungsanträge erforderlich

BFH vom 14.4.2015, IX R 17/14, BFH/NV 2015, 1089
Inhalt

Der BFH bestätigt, dass das sog. „Merkpostenprinzip“ - hier: Ablaufhemmung bei der Festsetzungsverjährungsfrist - gesetzlich außer Kraft gesetzt wurde, wenn die Feststellungserklärung für den verbleibenden Verlustabzug erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung beim Finanzamt eingereicht wird.