Rechtsprechungs-Info

„Fünftelregelung“: Beantwortung von Anwendungsfragen zur sog. Startprämie und Überstundenvergütung

BFH vom 02.12.2021, VI R 23/19, BStBl. II 2022, 442; BFH vom 06.12.2021, IX R 10/21

Inhalt

Jetzt hat der BFH entschieden, dass die Teilentschädigung im Sinne einer sog. Startprämie, die in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum ausbezahlt wird, der Anwendung der sog. Fünftelregelung – trotz nachvollziehbarer Gründe – entgegensteht. Es ist damit darauf zu achten, dass sämtliche Teilbeträge einer arbeitgeberseitigen Entschädigung zur Erfüllung des sog. Zusammenballungseffekts in ein und demselben Veranlagungszeitraum dem Arbeitnehmer zufließen.