Fünftelregelung: Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse
BFH vom 20.9.2016, X R 23/15, BStBl. II 2017, 347; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2015, 5 K 1792/12, EFG 2015, 1441, nrkr.; Dommermuth/Veh in „Die Fünftelregelung bei Kapitalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung“, NWB 2017, 1574
Inhalt
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt grundsätzlich dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das kapitalbare Recht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war.