Gebäude-AfA: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienprojekt
BFH vom 20.09.2022, IX R 12/21, BStBl. II 2024, 61; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 30.09.2020, 3 K 233/18, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat für die Gesamtkaufpreisaufteilung die Schätzung anhand der Immobilienwertverordnung zugelassen. Die Wahl der Ermittlungsmethode – (i) Vergleichswertverfahren, (ii) Ertragswertverfahren oder (iii) Sachwertverfahren – ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung auszuwählen. Ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten besteht nicht (Rechtsprechungsänderung).