Rechtsprechungs-Info

Gescheiterte Grundstücksveräußerung: Aufwendungen nicht abzugsfähig

BFH vom 1.8.2012, IX R 8/12, BStBl. II 2012, 781
Inhalt

Aufwendungen für die beabsichtigte Veräußerung einer Vermietungsimmobilie können weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch bei privaten Veräußerungsgeschäften abgezogen werden.