Finanzgerichts-Info

Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt

SG Dortmund vom 21.3.2014, S 34 R 580/13
Inhalt

Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Firma wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte besitzt, sich jedoch Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert.