Rechtsprechungs-Info

Gesellschafterdarlehen: Regeln zum Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung

BFH vom 20.02.2024, IX R 12/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 19.01.2023, 14 K 1638/20 E, EFG 2023, 1457, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass das gesetzliche Wahlrecht keine Abkehr von den „alten“ Anwendungsregeln beinhaltet. Steuerpflichtige können im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts nicht auf die Anwendung dieser Fortgeltungsanordnung, d. h. die herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen verzichten.
Der BFH stellt klar, dass dem Steuerpflichtigen kein Wahlrecht hinsichtlich der Zuordnung eines Auflösungsverlustes bei „17ner-Anteilen“ zusteht.