Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Ablehnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche in Abhängigkeit zum Geschäftszweck
BFH vom 23.03.2022, III R 14/21, BStBl. II 2022, 559; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 09.06.2020, 9 K 1816/18 G, EFG 2020, 1689, rkr.
Inhalt
Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können beim ausstellenden Unternehmer nur dann zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen (sog. fiktives Anlagevermögen) gehören würde.