Gewerbesteuerobjekt: Einheitlicher oder getrennter Steuergegenstand bei mehreren Betätigungen derselben natürlichen Person
BFH vom 17.06.2020, X R 15/18, BStBl. II 2021, 157; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 10.10.2017, 7 K 3662/14 G, EFG 2018, 1281, nrkr.
Inhalt
Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb oder mehreren selbstständigen Betrieben kommt der Gleichartigkeit bzw. Ungleichartigkeit der wirtschaftlichen Betätigungen wesentliche Bedeutung zu. Allerdings ist dabei das notwendige Maß für eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betätigung aus dem (i) wirtschaftlichen, (ii) organisatorischen und (iii) finanziellen Zusammenhang abzuleiten.