Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Angemietete Räumlichkeiten zur Mitarbeiterunterbringung als fiktives Anlagevermögen
FG Berlin-Brandenburg vom 13.12.2022, 8 K 8102/21, Dok.-Nr. 5025200, nrkr.
Inhalt
Das FG Berlin-Brandenburg hat die Anmietung von Mitarbeiter-Unterbringungen als fiktives Anlagevermögen mit Erforderlichkeit zum Geschäftserfolgt beurteilt. Die Mietaufwendungen sind bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung berücksichtigungspflichtig.