Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen
BFH vom 25.10.2016, I R 57/15, DStR 2017, 24; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 8.6.2015, 7 K 3250/12, EFG 2015, 1835, nrkr.
Inhalt
Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrags setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen.