Rechtsprechungs-Info

Gewerbeverlust: Anwachsung einer Personen- auf eine Kapitalgesellschaft mit anschließendem Asset Deal

BFH vom 25.04.2024, III R 30/21, BStBl. II 2025, 56; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 07.09.2020, 5 K 114/19, EFG 2022, 848, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine weitere Anwendungsregel zur Unternehmensidentität veröffentlicht. (1) Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts erforderliche Unternehmensidentität der übertragenen Kapitalgesellschaft unberührt. (2) Soweit ein beim ursprünglichen Betrieb einer Personengesellschaft entstandener Gewerbeverlust durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangen ist, entfällt der bei der Kapitalgesellschaft als vortragsfähig festgestellte Gewerbeverlust nicht dadurch, dass sie den Verlust verursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert.