BMF-Schreiben vom 29.10.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006; Aufhebung: BMF-Schreiben vom 02.06.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006, BStBl. I 2021, 722
Inhalt
Die Finanzverwaltung lässt auf schriftlichen Antrag zu, dass sog. kleine Photovoltaikanlagen (bis zu 10 kW) als „Liebhaberei“, d. h. außerhalb einer Einkunftserzielungsabsicht, ertragsteuerrechtlich geführt werden. Umsatzsteuerrechtlich ergibt sich keine Änderung für den Photovoltaikanlagenbetreiber.